FAQ der Woche

Wer bestellt, bekommt.

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches zum 1. Juni 2015 in Kraft tritt, wird auch das sogenannte Bestellerprinzip umgesetzt. Damit gilt das marktwirtschaftliche Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“. Nach der Neuregelung darf künftig der Makler vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung einer Mietwohnung kein Geld mehr fordern. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass der Makler ausschließlich im Auftrag des Mieters handelt.

Das steckt dahinter

Das Bestellerprinzip ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Im Kern geht die gesetzgeberische Intention dahin, den Mieter zu entlasten. Durch Änderungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes wird bezweckt, dass der Mieter nur noch in Ausnahmefällen eine Provision an einen Makler zu zahlen hat, nachdem ihm ein Wohnraummietvertrag vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages nachgewiesen wurde. In der Regel soll der Vermieter, wenn er die Wohnung nicht selbst vermieten will, den Makler bezahlen müssen. Das künftige Ausbleiben erheblicher Provisionsumsätze infolge der neuen Regelungen nimmt der Gesetzgeber in Kauf. Quelle